Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld
Keine anstehenden Zwangsversteigerungen
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung
Mit der sofortigen Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes muss im Termin gerechnet werden. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung kann durch Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem inländischen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks oder durch vorherige rechtzeitige Überweisung auf das Gerichtskonto erbracht werden. Der Scheck darf nicht älter als drei Tage sein.
Bankverbindung zur Überweisung der Sicherheitsleistung:
Nord/LB Braunschweig
IBAN: DE70250500000106023617
BIC: NOLADE2HXXX
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
- Sicherheitsleistung für [Aktenzeichen] - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.