(ip/pp) Ein generelles vertragliches Verbot von Parabolantennen an Mietwohnungen ist rechtlich nicht zulässig – so das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem jüngst gefällten Urteil. Erforderlich sei eine Einzelfallprüfung: Das Problem sei stets auf der Grundlage der Abwägung der widerstreitenden Interessen aller Beteiligten zu beurteilen und nicht zu generalisieren.

Auch könne das Festhalten an einem generellen Verbot von Parabolantennen treuwidrig sein, wenn diese aufgrund ihrer Größe und ihres Installationsortes das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und auch sonstige Interessen der Wohnungseigentümer nicht berühren. Auch sei nicht mehr an der in den letzten Jahren schon öfter praktizierten Rechtsprechung festzuhalten, dass Parabolantennen nur bei ausländischen Staatsangehörigen besonderes Gewicht zukomme. Das stets wachsende Zusammenwachsen Europas und der zunehmende internationale Austausch sollte auch für das private Informationsinteresse der Deutschen eine zunehmend größere Beachtung erfordern.

OLG Zweibrücken, Az.: 3 W 213/05