(ip/pp) Falsche bzw. unzutreffende Beratung beim Verkauf einer Eigentumswohnung kann teuer werden, das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle jetzt festgestellt und verurteilte den Berater zu Schadensersatz für fehlerhafte Aussagen beim Kauf einer Wohnung durch Vorlage einer falschen "Musterrentabilitätsrechnung"

Der Verkäufer einer Eigentumswohnung, der im Rahmen seiner Beratung eine "Musterrentabilitätsrechnung" vorlegt, in der die Aufwendungen für den Erwerb saldierend den Einnahmen gegenübergestellt werden, verletzt seine Beratungspflicht, wenn er nach Abzug von Mieteinnahmen, Steuerersparnis und ähnlichem nicht unmissverständlich u.a. darauf hinweist, dass dieser Aufwand sich wegen kontinuierlich ansteigender Raten von Bausparverträgen, die zur Ablösung des finanzierenden Vorausdarlehens dienen, in den Folgejahren erhöhen wird. Er verletzt die Beratungspflichten auch, wenn eine Berücksichtigung des Mietpoolrisikos unterbleibt, bzw. der Mietpool seit Erwerb strukturell unterdeckt ist, und die kalkulierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden.

OLG Celle, Az. 8 U 126/07