(ip/pp) Hinsichtlich Schadenersatzanspruch bei Wohnungseigentum infolge Verletzung der Verwalterpflichten hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil geäußert Die Richter stellten fest, das der Verwalter beim Vorhandensein von Mängeln unbedingt verpflichtet ist, eine sachgerechte Entscheidung der Wohnungseigentümer zur Mängelbeseitigung vorzubereiten. So sei er unmittelbar dazu verpflichtet, z. B. auf eine Klärung der Mängelursache hinzuwirken.

Auch könne ein einzelner Wohnungseigentümer ohne Weiteres wegen einer Beschädigung seiner Sachen in einem Wohnungseigentumsverfahren einen Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter auf die Schlechterfüllung des Verwaltervertrags stützen, obwohl nur die Wohnungseigentümergemeinschaft gesamthaft Vertragspartner des betreffenden Verwalters geworden ist. Dabei sei auch zu prüfen, ob der Anspruch deshalb gerechtfertigt ist, weil der Verwalter ggf. als Bauträger mangelhaft gearbeitet hat und aus diesem Grund schadensersatzpflichtig ist. Das würde den betreffenden Anspruch noch einmal auf eine andere Rechtsgrundlage stellen.

 

OLG Düsseldorf, Az.: 3 Wx 281/05